Verhinderungspflege

(Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson)

 

Ich pflege, wer kann mir helfen?

Die überwiegende Mehrheit der pflegebedürftigen Menschen wird zu Hause gepflegt. Für Angehörige, die die Pflege einer pflegebedürftigen Person übernommen haben, bedeutet dies Verzicht.

 

Zum Beispiel auf Urlaub und die damit verbundene Erholung, auf kulturelle oder sportliche Veranstaltungen oder auf die Kaffeerunde am Nachmittag. Pflegende Angehörige sind erheblichen Belastungen ausgesetzt. Sie benötigen für sich selbst Freiräume, um neue Kraft aufzutanken.

Auch ein dringender beruflicher oder privater Termin, ein Arztbesuch oder Krankheit kann pflegende Angehörige in Schwierigkeiten bringen.

Wie sollte eine Vertretung organisiert werden?

 

Wir vertreten Sie gerne

Die so genannte Verhinderungspflege sorgt dafür, dass Sie sich von unserem Pflegedienst punktuell „vertreten“ lassen können.

 

Voraussetzungen:

  • Einstufung in einen Pflegegrad
  • Vorpflegezeit von mindestens 6 Monaten
  • Beantragung der Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse

Die Kosten für die stundenweise Verhinderungspflege werden von der Pflegekasse übernommen. Die Verhinderungspflege kann bis zu einem Betrag von 1612 € pro Kalenderjahr in
Anspruch genommen werden.
 

Mit der Verhinderungspflege können pflegende Angehörige eine umfassende Versorgung sicherstellen. Die Leistungen umfassen alle Grund- und behandlungspflegerischen Leistungen, sowie hauswirtschaftliche Leistungen und Betreuungsleistungen.

 

Die Leistungen werden mit den Patienten und den pflegenden Angehörigen individuell zusammengestellt.


Preisliste

Stand 1.01.2024

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