Menschen, die Pflegegeld erhalten, benötigen
einen Nachweis über einen Beratungseinsatz von einem Pflegedienst. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist dies zweimal jährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 viermal im Jahr. Damit möchte die Pflegekasse
sicherstellen, dass pflegebedürftige Menschen von den Angehörigen gut versorgt sind.
Diese Bescheinigung stellen wir auf Anfrage gerne aus.
Oft gibt es Fragen zur Pflegebedürftigkeit, welche Hilfe es gibt oder welche Leistungen die Krankenkasse oder Pflegekasse übernimmt.
Welche Fragen Sie auch immer haben, wir helfen Ihnen weiter. Gerne können Sie uns anrufen oder auch einen Termin vereinbaren.
Herr Koch, Frau Friedrich oder Frau Schmidl
Telefon 07146 7980
E-Mail koch@dst-remseck.de